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BayObLG, 17.02.1998 - 3Z BR 43/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erforderlichkeit der tatrichterlichen Darlegung der Sachkunde von Vertragsärzten der Bezirkskrankenhäuser zur Erstellung eines Gutachtens gem. §§ 70e Abs. 1, 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 FGG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 70e Abs. 1
Sachkunde zur Erstellung eines Gutachtens über die Voraussetzungen einer geschlossenen Unterbringung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Unterbringungssache, Sachkunde, Sachverständiger, Vertragsarzt
Verfahrensgang
- AG Ansbach - XIV 174/97
- LG Ansbach, 21.01.1998 - 4 T 65/98
- BayObLG, 17.02.1998 - 3Z BR 43/98
Papierfundstellen
- FamRZ 1998, 1188
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93
Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen; …
Auszug aus BayObLG, 17.02.1998 - 3Z BR 43/98
Dahingestellt bleiben kann, ob bzw. inwieweit eine Unterbringung auf der genannten öffentlich-rechtlichen Grundlage erfordert, daß der Betroffene aufgrund der psychischen Krankheit oder Störung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. hierzu BayVerfGH 41, 151 und bezüglich einer Unterbringung gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB BayObLGZ 1993, 18). - BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93
Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen; …
Auszug aus BayObLG, 17.02.1998 - 3Z BR 43/98
Diese Voraussetzung erfüllen die in Bayern bestellten Landgerichtsärzte (vgl. BayObLGZ 1993, 63/65 m.w.N.). - VerfGH Bayern, 16.12.1988 - 7-VII-86
Stellungnahme des Bayerischen Senats
Auszug aus BayObLG, 17.02.1998 - 3Z BR 43/98
Dahingestellt bleiben kann, ob bzw. inwieweit eine Unterbringung auf der genannten öffentlich-rechtlichen Grundlage erfordert, daß der Betroffene aufgrund der psychischen Krankheit oder Störung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. hierzu BayVerfGH 41, 151 und bezüglich einer Unterbringung gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB BayObLGZ 1993, 18).